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Information zur Corona-Impfung

Liebe Patientin, lieber Patient,

bitte beachten Sie: Wir impfen ausschließlich unsere bisherigen Stammpatientinnen und Stammpatienten.


Information zur Sprechstunde

Für eine Terminvergabe rufen Sie uns bitte in jedem Fall an. Bitte beachten Sie, dass in allen Arztpraxen weiterhin Maskenpflicht (FFP2 Maske) besteht.

Wir bieten Ihnen sowohl eine Infektionssprechstunde als auch Termine in der üblichen Sprechstunde an.

Wir bitten um Bestellung von Folge-Rezepten und Überweisungen auf unserem Anrufbeantworter oder per Mail.


Schlüsselfragen zu einer Infektion

Eine Corona-Virus-Infektion sollte abgeklärt werden, wenn Sie

Atemwegs- oder Allgemeinbeschwerden (z.B.Fieber, starke Abgeschlagenheit) haben
UND
Kontakt zu einem  bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatten
ODER
zu einer Risikogruppe zählen
ODER
im Gesundheitsbereich (Krankenhaus, Pflegebereich, Arztpraxis) arbeiten.

Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen helfen sowohl vor der Ansteckung mit Grippeviren als auch vor dem SARS-CoV-2-Virus:

  • Händehygiene
  • Husten- und Nies-Etikette
  • Abstand zu Erkrankten

Informationen für Neupatienten

Unseren Patientinnen und Patienten steht im Downloadbereich unser Patientenbogen für Neupatienten zur Verfügung. Sofern Sie neu in unsere Praxis kommen, bringen Sie diesen bitte nach Möglichkeit ausgefüllt mit zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis. Bitte bringen Sie zum ersten Termin ebenfalls die Unterlagen Ihrer bisherigen Hausarztpraxis sowie alle Ihnen vorliegenden Arztberichte mit. Vielen Dank. -  Weitere Informationen erhalten Sie unter Downloads.


Information zur Check-up-Untersuchung

Liebe Patientin, lieber Patient,

seit dem 1. April 2019 haben Patienten ab 35 Jahren nur noch alle 3 Jahre Anspruch auf die Check-Up-Untersuchung. Für alle Patienten, bei denen der letzte Check-Up im Jahr 2018 oder 2019 stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall.

Neu ist das Angebot, dass alle Patienten zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr einmalig zum Check-Up gehen können. Unverändert besteht bei Patienten in der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) alle 2 Jahre der Anspruch auf die Check-Up-Untersuchung.

Ihr Praxisteam


Urlaubszeiten 2022/23

  Termin Vertretung

Weihnachtsferien

27.12.2022 bis 30.12.2022 Dr. Elkenhans
Notdienstpraxis
Karneval 17.02.2023 Praxis Traub
Praxis Lamby & Pflüger
Christi Himmelfahrt 19.05.2023 NN
Notdienstpraxis
Pfingsten 30.05.2023 NN
Notdienstpraxis
Sommerferien 10.07. bis 21.07.2023 NN
Notdienstpraxis

 

 

 

 

 

 

Dr. med. Elkenhans
Morlaixplatz 27
52146 Würselen
Tel. 02405-2735
Praxis Traub
Lehnstraße 25

52146 Würselen
Tel. 02405-21045
Praxis Lamby & Pflüger
Bardenbergstraße 26
52146 Würselen
Tel. 02405-87969
Dr. med. Liber
Aachener Str. 54
52146 Würselen
Tel. 02405-83850
Dr. med. Bösing
Paul-Klee-Str. 5
52146 Würselen
Tel. 02405 73099
Dr. med. Manstein
Bahnhofstr. 145
52146 Würselen
Tel. 02405-94235

Notdienstpraxis
Mauerfeldchen 25
52146 Würselen
116117

 

 

 

 

 

 

 


Hausarztvertrag

Liebe Patientin, lieber Patient,

heute wenden wir uns mit einem wichtigen Anliegen an Sie!

Unsere Mitarbeiterinnen und wir haben in den vergangenen Jahren hart dafür gearbeitet, Ihnen in unserer Praxis einen hohen medizinischen Versorgungsstandard anbieten zu können. Auch haben wir viel Wert darauf gelegt, die Abläufe in unserer Praxis so zu gestalten, dass wir Ihren Anliegen und Wünschen in bestmöglicher Weise und möglichst kurzer Zeit ensprechen können.

So sind in unserer Praxis viele Dinge für Sie selbstverständlich z.B.

  • rasche Termine
  • in der Regel Wartezeiten von weniger als 30 Minuten mit Termin
  • Heimbesuche, Hausbesuche und Notfallbesuche
  • eine moderne und umfangreiche Geräteausstattung

Nun ändern sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ständig und leider für uns Hausärzte nicht immer zum Besseren. Dies hat auch Ihre Krankenkasse erkannt und bietet Ihnen die Teilnahme an besonderen Hausarztverträgen an.

Diese Verträge sollen auch in Zukunft eine hohe medizinische Versorgungsqualität sichern und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. So haben wir Ärzte wieder mehr Zeit für das Wichtigste: für Sie, unsere Patienten.

Im Rahmen der Hausarztverträge schreiben Sie sich für ein Jahr bei Ihrem Hausarzt ein. Notfallbehandlungen können natürlich auch bei anderen Hausärzten erfolgen. Für Behandlungen beim Facharzt Ihrer Wahl benötigen Sie weiterhin eine Überweisung.

Nach unserer Überzeugung wird es uns mit Hilfe der Hausarztverträge gelingen, Ihnen in Zukunft weiter alles anbieten zu können, was wir bisher an Leistungen anbieten konnten. Daher bitten wir Sie herzlich, uns zu unterstützen.

Machen Sie mit beim Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse.

Wenn Sie das nächste Mal zu uns kommen, werden unsere Mitarbeiterinnen und wir Sie auf Ihren Hausarztvertrag ansprechen und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung